Ohne einen sicheren Urhebernachweis kann es passieren, dass Dritte mit Ihrer Arbeit Geld verdienen. Die Hinterlegung Ihres Werks bei Notatus liefert das Indiz für Ihre schöpferische Leistung und Urheberschaft. Dies führt weiterhin zu dem Beweis, dass Sie bereits im Zeitpunkt der Hinterlegung im Besitz des Werkes gewesen sind. Mit Hinterlegung des Werkes erhalten Sie das Zeugnis einer unabhängigen Stelle über den Zeitpunkt der Existenz und die Art und den Umfang Ihres Werks.
Denn die Rechte eines Urhebers sind, im Gegensatz zur Marke, einem Patent, einem Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, keine "verbrieften" Rechte. Der Urheberschutz entsteht zwar bei "Schöpfung" des Werkes, mangels öffentlicher Registrierung steht der Urheber dennoch häufig ohne eine faktische Absicherung da.
Die Gefahr der missbräuchlichen Verwertung eines Werks durch einen Dritten, also der klassische "Ideenklau", etwa nach einer Präsentation oder einfach durch Entwendung oder Kopie Ihrer Daten und Ideen, ist permanent gegeben. Ohne eine Absicherung, besteht das latente Risiko des Missbrauchs.
Im Falle der missbräuchlichen Nutzung und Verwertung Ihrer Arbeit müssen Sie Ihre Urheberschaft beweisen. Trotz des Schutzes durch das Gesetz gestaltet sich der Nachweis der Urheberschaft häufig sehr schwierig. Im Falle einer Geltendmachung von Ansprüchen steht dann Wort gegen Wort. Denn nur dann, wenn Ihnen der Beweis der Urheberschaft und insbesondere der Nachweis gelingt, dass Sie Ihr Werk als Erster geschaffen haben, können Sie Ihre Rechte effektiv durchsetzen. Deshalb sollten Sie die Hinterlegung immer zur Sicherung Ihrer Urheberrechte vornehmen.
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