Was ist das besondere an der Online-Hinterlegung von Notatus?

Die Hinterlegung im Allgemeinen

Unter einer Hinterlegung versteht man im Allgemeinen die Aufbewahrung eines Gegenstandes oder einer Niederschrift eines Sachverhaltes zur Sicherung und als Beleg für spätere Auseinandersetzungen oder Beweisverfahren. Wichtig ist hierbei insbesondere der Nachweis darüber, dass man bereits vor dem Missbrauch nachweislich im Besitz des geistigen Eigentums war (Anscheinsbeweis). Im Hinblick auf Urheberwerke und Ideen, die nicht den Schutz durch Eintragung wie z.B. Patente, Marken, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterschutz über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder ähnliche Stellen genießen (siehe dazu Werkarten), ist die Hinterlegung nahezu die einzige Möglichkeit, sich vor Missbrauch und Ideenklau zur Wehr zu setzen. Bislang war die notarielle Beurkundung die einzig wirkungsvolle, aber auch aufwendige und teuere Variante. Andere Methoden, wie etwa Einsendung per Einschreiben an eigene oder fremde Adresse haben leider keinerlei Beweiskraft und werden von den Gerichten in der Regel nicht anerkannt. So fielen eine Vielzahl an Urheberwerken und Ideen dem Missbrauch ungeschützt zum Opfer.

Die Hinterlegung bei Notatus

Die Online-Hinterlegung über Notatus bietet Ihnen nun die preiswerte und praktische Möglichkeit, online zu jedem Zeitpunkt und von jedem Ort aus Ihre Urheberrechte, Werke, Ideen und Konzepte mit ausreichendem Schutz zu versehen. Aufgrund der automatisierten und streng geregelten Prozessabläufe können wir, im Gegensatz zu einer "normalen" Hinterlegung bei einem Anwalt, jegliche Form und Art Ihrer Werke als Datei entgegennehmen und absichern. Bisher aufwendige Niederschriften oder Dokumentation sind daher überflüssig und vereinfachen den Vorgang der Hinterlegung.

Die Priorität

Über die Priorität erhalten Sie ab Beantragung einen Zeitstempel als Stichtag der Priorität. Die Priorität (Online-Hinterlegung) als Vorstufe zur Urkunde bietet für die Dauer von 6 Monaten Schutz über die Option zur Ausfertigung einer Hinterlegungsurkunde - und zwar rückwirkend zum Zeitpunkt/Stichtag der Priorisierung! Mittels Zeitstempel, Verschlüsselung und Datenbackup wird von einer unabhängigen und anwaltlichen Stelle die unveränderte Identität der Datei gesichert und zur späteren Beurkundung hinterlegt. Diese Option ist vor allem dann sinnvoll, wenn Ihre Idee oder Urheberwerk noch nicht öffentlich gemacht oder präsentiert wird, aber abzusehen ist, dass Sie innerhalb dieser Zeit Präsentationen vornehmen. Sofern in dieser Phase oder danach Missbrauch droht, können Sie mittels Urkunde nachweisen, dass Sie bereits vor Veröffentlichung oder Präsentation im Besitz ihres geistig-schöpferischen Eigentums waren.

Die Hinterlegungsurkunde

Die Hinterlegungsurkunde ist das eigentliche Beweismittel für Ihre geistig schöpferische Tätigkeit. Die Urkunde ist die Bescheinigung und Dokumentation Ihrer Hinterlegung inklusive Sicherung Ihrer hinterlegten Daten auf CD-Rom. Durch unabhängige Rechtsanwälte wird der Zeitpunkt der Priorität, die unveränderte Identität und Integrität der hinterlegten Daten nebst aller Angaben mittels unveränderbarer individueller elektronischer Prüfnummer, basierend auf einem 160-Bit Schlüssel, testiert. Auf diese Weise kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die auf der CD-Rom befindliche Datei mit der von Ihnen hinterlegten Datei übereinstimmt und Ihr Werk schon zum Zeitpunkt der Hinterlegung in dieser Form existierte.

Mittels dieser Urkunde, auf Basis unabhängiger Prüfung und Bescheinigung, sind Sie im Streit- oder Beweisfall umfänglich abgesichert.

Weitere Hilfe

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit eine eMail schicken. Wir werden Ihre Frage dann umgehend beantworten.