Die Priorität ist vor allem dann sinnvoll, wenn Ihre Idee oder Urheberwerk noch nicht öffentlich gemacht oder präsentiert wurde, aber abzusehen ist, dass Sie innerhalb der Wirkungsdauer der Priorität (6 Monate) Präsentationen vornehmen, oder Ihr Werk von Dritten auf sonstige Weise eingesehen werden oder gar kopiert werden kann.
Ebenso ist ein Kriterium für die Wahl der Priorität, wenn die wirtschaftliche Nutzung noch nicht feststeht bzw. deren Umsetzung noch nicht klar ist.
Ohne einen sicheren Urhebernachweis kann es passieren, dass Dritte mit Ihrer Arbeit Geld verdienen. Im Falle der missbräuchlichen Nutzung und Verwertung Ihrer Arbeit müssen Sie Ihre Urheberschaft beweisen. Die Priorität als Vorstufe zur Urkunde bietet für die Dauer von 6 Monaten Schutz über die Option zur Ausfertigung der Hinterlegungsurkunde - und zwar rückwirkend zum Zeitpunkt der Priorisierung.
Dies führt also zu dem Beweis, dass Sie bereits zum Zeitpunkt der Priorisierung/Hinterlegung im Besitz des Werkes gewesen sind. Mit Priorisierung des Werkes erhalten Sie das Zeugnis einer unabhängigen Stelle über den Zeitpunkt der Existenz und die Art und den Umfang Ihres Werks. Sofern in dieser Phase oder danach Missbrauch droht, können Sie mit der dann zu bestellenden Hinterlegungsurkunde nachweisen, dass Sie bereits vor Veröffentlichung oder Präsentation im Besitz Ihres geistig-schöpferischen Eigentums waren und liefern so das entscheidene Indiz in einer eventuell entstehenden Auseinandersetzung um Ihr Werk.
Sie hinterlegen zunächst Ihr Werk mittels Upload der betreffenden Datei (hochladen via Internet auf unsere Server). Im Anschluss wird diese Datei nebst Benutzerangaben sofort elektronisch und automatisiert an unsere Vertragsanwälte weitergeleitet. Durch den dadurch erwirkten Zeitstempel beim Rechtsanwalt wird eine spätere, rückwirkende Beurkundung zum Zeitpunkt der Priorisierung ermöglicht - und nicht zum dann gültigen Datum der Anforderung der Urkunde.
Sie müssen aber nicht zwingend später eine Urkunde beantragen. Bitte bedenken Sie aber, die Priorität - also der Anspruch auf rückwirkende Ausstellung der Hinterlegungsurkunde zum Stichtag der Priorisierung - geht nach 6 Monaten verloren.
Aus technischen Gründen haben wir die Dateigröße für den Upload auf 12 MB begrenzt. Sie können uns aber auch eine Datensicherung auf CD-ROM zur Hinterlegung zukommen lassen. Dafür ist dann allerdings keine Vorpriorisierung möglich, sondern Sie können hier die Hinterlegungsurkunde nur direkt bestellen. Dazu wählen Sie "Urkunde" und bei der Hinterlegung einfach "Datei größer 12 MB aus". Sie erhalten dann alle Informationen zum weiteren Vorgehen.
Eine rückwirkende Priorisierung wie auch Hinterlegung bzw. Datierung ist nicht möglich und kann immer nur für den Zeitpunkt des Zugangs (Datei-Upload) erfolgen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit eine eMail schicken. Wir werden Ihre Frage dann umgehend beantworten.