Wann sollten Sie die Hinterlegungsurkunde und nicht die Priorität wählen?

Wenn Ihr Werk bereits fertig ist und in dieser Form nun Dritten zugänglich gemacht oder öffentlich präsentiert wird, bzw. einer wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder andersweitigen Nutzung zugeführt wird, müssen Sie Ihr Werk, die Rechte und dessen Nutzung für sich objektiv und unabhängig langfristig sichern. Die Urkunde ist anwaltlich ausgestellt, so dass Sie in Verbindung mit der CD-ROM nun unabhängig von Notatus den objektiven Nachweis in der Hand halten.

Die Wirkung der Urkunde

Die Hinterlegung bei Notatus liefert die Beweiskraft einer Aufbewahrung oder Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt. Sie dient als Sicherung Ihrer Daten und als objektiver und unveränderbarer Beleg für spätere Auseinandersetzungen oder Beweisverfahren. Wichtig ist hierbei insbesondere der Nachweis darüber, dass man bereits vor dem Missbrauch nachweislich im Besitz des geistigen Eigentums war (Anscheinsbeweis).

Nur mittels dieser Urkunde, auf Basis unabhängiger Prüfung und Bescheinigung, sind Sie im Streit- oder Beweisfall umfänglich abgesichert. Andere Methoden, wie etwa Einsendung per Einschreiben an eigene oder fremde Adresse, haben leider keinerlei Beweiskraft und werden so von den Gerichten nicht anerkannt. So fielen eine Vielzahl an Urheberwerken und Ideen dem Missbrauch ungeschützt zum Opfer.

Der genaue Vorgang und das Leistungspaket

Sie hinterlegen zunächst Ihr Werk mittels Upload der betreffenden Datei (hochladen via Internet auf unsere Server). Im Anschluss wird diese Datei nebst Benutzerangaben sofort elektronisch und automatisiert an unsere Vertragsanwälte weitergeleitet. Diese unabhängigen Rechtsanwälte sichern mittels Zeitstempel und Verifizierungsschlüssel umgehend Ihre Daten und deren unveränderte Identität zur sofortigen Beurkundung.

Durch die Rechtsanwälte wird der Zeitpunkt, die unveränderte Identität und Integrität der hinterlegten Daten nebst aller Angaben mittels nicht gezielt änderbarer, dateiabhängiger Prüfnummer testiert. Durch unsere Arbeitsabläufe stellen wir sicher, dass der Zeitpunkt der Hinterlegung und die Identität sämtlicher Dateien und Angaben nicht nur von Notatus, sondern auch von einer unabhängigen dritten Stelle - dem Rechtsanwalt - nachgewiesen wird.

Auf diese Weise kann zweifelsfrei bewiesen werden, dass die auf der Ihnen zugehenden CD-ROM befindliche Datei mit der von Ihnen hinterlegten Datei übereinstimmt und Sie Ihr Werk schon zum Zeitpunkt der Hinterlegung in dieser Form besaßen.

Aus technischen Gründen haben wir die Dateigröße für den Upload auf 12 MB begrenzt. Sie können uns aber auch eine Datensicherung auf CD-ROM zur Hinterlegung zukommen lassen. Dazu wählen Sie bei der Hinterlegung einfach "Datei größer 12 MB" aus. Sie erhalten dann alle Informationen zum weiteren Vorgehen.

Eine rückwirkende Hinterlegung bzw. Datierung ist nicht möglich und kann immer nur für den Zeitpunkt des Zugangs (Datei-Upload oder postalische Zustellung) erfolgen.

Weitere Hilfe

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie uns jederzeit eine eMail schicken. Wir werden Ihre Frage dann umgehend beantworten.