Sichere Hinterlegung
Bei Notatus können Sie jede Art von urheberrechtlich geschützten Werken, aber auch Konzepte wie Geschäftsideen oder Businesspläne in digitaler Form hinterlegen. Dabei sind jegliche Dateiformate und unabhängig von der dazu verwendeten Software denkbar und möglich. Zur besseren Unterteilung und späteren Zuordnung bei der eigentlichen Hinterlegung haben wir verschiedene Kategorien aufgestellt.
HörWerke sind akustische Werke, Tongefüge oder die Kombination musikalischer Bausteine. Die Art und Form der Klangerzeugung ist nicht von Bedeutung. Es ist auch nicht nötig, dass die Texte oder Noten des Werks gesondert niedergeschrieben sind.
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BildWerke sind optisch wahrnehmbare Arbeiten, also auch die Kombination von Bildern, Fotografien und Filmen mit Text und / oder Ton. Dabei ist es gleichgültig ob die Werke mit Mitteln der Malerei, Fotografie oder Grafik realisiert oder digital aufgenommen wurden.
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SoftWerke sind alle Arten von Computerprogrammen, Dateiverwaltungen und Multimediawerken. Es können Datenbanken, also Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen hinterlegt werden. Gängige Dateiformate bzw. Dateiendungen sind EXE, DBF, MDB, PPT etc.
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TextWerke sind alle Arbeiten, die mit sprachlichen Mitteln ausgedrückt und niedergeschrieben sind. Hierzu zählen auch sämtliche Konzepte und Ideen die als Geschäftskonzept, Businessplan oder in ähnlicher Form verfasst wurden. Es ist nicht wichtig, in welcher Sprache, mit welchen Zeichen oder auf welchen Medien das Werk aufgeschrieben worden ist.
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TechnikWerke sind solche Arbeiten, die man üblicherweise als technisch oder wissenschaftlich bezeichnen würde. Hierzu zählen auch Tabellen und Ordnungs- bzw. Strukturierungsmodelle. Auch können Sie patentierbare Entwicklungsvorstufen und Dokumentationen zu Ihrer Absicherung hinterlegen. Bitte beachten Sie aber, dass die letztliche Erlangung eines Patents nur mittels Einreichung und Zulassung beim Patentamt möglich ist.
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